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   LG Köln, 22.11.2023 - 28 O 215/23   

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https://dejure.org/2023,36413
LG Köln, 22.11.2023 - 28 O 215/23 (https://dejure.org/2023,36413)
LG Köln, Entscheidung vom 22.11.2023 - 28 O 215/23 (https://dejure.org/2023,36413)
LG Köln, Entscheidung vom 22. November 2023 - 28 O 215/23 (https://dejure.org/2023,36413)
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  • BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und

    Auszug aus LG Köln, 22.11.2023 - 28 O 215/23
    Umgekehrt wiegt aber auch der Schutz der Persönlichkeit des Betroffenen umso schwerer, je geringer der Informationswert für die Allgemeinheit ist (BGH NJW 2012, 763).

    Auch der BGH hat für Personen des politischen Lebens ein gesteigertes Informationsinteresse des Publikums unter dem Gesichtspunkt demokratischer Transparenz und Kontrolle stets als legitim anerkannt, weshalb eine Berichterstattung über die Normalität ihres Alltagslebens oder über Umstände der privaten Lebensführung wie etwa eine private Beziehung zu einer prominenten Lebensgefährtin durch das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerechtfertigt sein kann (vgl. BGH NJW 2012, 763).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Köln, 22.11.2023 - 28 O 215/23
    Wer, ob gewollt oder ungewollt, zur Person des öffentlichen Lebens geworden ist, verliert damit nicht sein Anrecht auf eine Privatsphäre, die den Blicken der Öffentlichkeit entzogen bleibt (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1021, 1022).
  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

    Auszug aus LG Köln, 22.11.2023 - 28 O 215/23
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, NJW 2005, 2844).
  • BGH, 02.05.2017 - VI ZR 262/16

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Presseberichterstattung über eine bisher vor der

    Auszug aus LG Köln, 22.11.2023 - 28 O 215/23
    Allerdings stellte die Mitteilung, dass und mit wem der Kläger liiert sein könnte, schon für sich genommen keinen schwerwiegenden Eingriff in seine Privatsphäre dar (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 2017 - VI ZR 262/16, juris Rn. 31).
  • EGMR, 10.07.2014 - 48311/10

    BILD-Artikel zu Gerhard Schröder und Gazprom zulässig

    Auszug aus LG Köln, 22.11.2023 - 28 O 215/23
    Der EGMR unterscheidet zwischen Politikern ("politicians/personnes politiques"), sonstigen im öffentlichen Leben oder im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehenden Personen ("public figures/personnes publiques") und Privatpersonen ("ordinary person/personne ordinaire"), wobei einer Berichterstattung über letztere engere Grenzen als in Bezug auf den Kreis sonstiger Personen des öffentlichen Lebens gezogen seien und der Schutz der Politiker am schwächsten sei (vgl. EGMR, NJW 2015, 1501).
  • BGH, 29.05.2018 - VI ZR 56/17

    Anspruch auf Unterlassung einer Bild- und Wortberichterstattung bezogen auf ein

    Auszug aus LG Köln, 22.11.2023 - 28 O 215/23
    Für die Frage, ob der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG eröffnet ist, kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine Person des politischen Lebens oder um eine andere Person des öffentlichen Lebens handelt (BGH NJW-RR 2018, 1063).
  • BGH, 17.02.2009 - VI ZR 75/08

    Verbot von Pressefotos aus dem privaten Lebenskreis Prominenter

    Auszug aus LG Köln, 22.11.2023 - 28 O 215/23
    Darunter fallen auch Informationen über das Beziehungsleben, unabhängig davon, ob sie der Intimsphäre zuzurechnen sind (vgl. BGH, NJW 2009, 1502, Tz. 11).
  • BGH, 02.08.2022 - VI ZR 26/21

    Anspruch auf Unterlassung einer Berichterstattung über Spekulationen betreffend

    Auszug aus LG Köln, 22.11.2023 - 28 O 215/23
    Diese ist als gering zu werten, wenn es sich um zutreffende Tatsachen handelt, die entweder belanglos sind oder sich allenfalls oberflächlich mit der Person des Klägers beschäftigen, ohne einen tieferen Einblick in seine persönlichen Lebensumstände zu vermitteln und ohne herabsetzend oder gar ehrverletzend zu sein (BGH, NJW-RR 2022, 1409).
  • EGMR, 04.06.2009 - 21277/05

    STANDARD VERLAGS GMBH v. AUSTRIA (No. 2)

    Auszug aus LG Köln, 22.11.2023 - 28 O 215/23
    Er erkennt ein gesteigertes Informationsinteresse der Öffentlichkeit hinsichtlich politischer Akteure an, wobei nicht nur die Amtsführung, sondern unter besonderen Umständen im Hinblick auf die Rolle der Presse als "Wachhund der Öffentlichkeit" auch Aspekte des Privatlebens betroffen sein können (vgl. EGMR, NJW 2010, 751).
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